Was genau ist eigentlich die ILO?
Eine Übersicht über die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
Wenn Sie das Qualitätsmanagement von FSC und PEFC in Ihrem Unternehmen betreuen, ist ihnen beim Studium der Standards sicher schon mal der Hinweis auf die Organisation
ILO (International Labour Organization) aufgefallen. Im Produktkettenstandard des FSC (FSC-ST-40-004; v2-1) finden Sie den Hinweis bei Absatz 1.5.2 f und im Standard des PEFC (2002:2013)
im Absatz 9.1. Vielleicht haben Sie sich beim Lesen schon mal gefragt um welche Organisation es sich dabei wohl handelt.
Die ILO gehört zu den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UN). Sonderorganisationen der UN sind eigenständige Organisationen die durch ein Abkommen
mit der UN verbunden sind (Artikel 57 bzw. 63 der Charta der UN). Zu den Sonderorganisationen gehören z.B. auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
oder die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Gegründet wurde die ILO 1919 basierend auf den Vorgaben des Pariser Friedensvertrages.
"Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden." Dies ist der erste Satz der Verfassung der ILO, die in Teilen geändert aber grundsätzlich seit 1919 gültig ist.
Laut Präambel gilt es, diese soziale Gerechtigkeit durch Verbesserung der weltweiten Arbeitsbedingungen zu erreichen. Paragraph 1 der Verfassung
bestimmt die Bildung einer Organisation: der heutigen ILO mit folgender Struktur:
- Die allgemeinen Konferenz der Mitglieder
182 Staaten (Stand 2008) sind Mitglied der ILO und senden Vertreter in diese Konferenz. Die Konferenz bestimmt über Übereinkommen und Empfehlungen.
- Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Tätigkeit des Internationalen Arbeitsamts und überwacht die Einhaltung der ILO-Konventionen und bereitet die Sitzungen der Internationalen Arbeitskonferenz vor.
- Das Internationale Arbeitsamt
Die Aufgaben des Internationalen Arbeitsamtes umfassen die Dokumentation der internationalen Lebens- und Arbeitsverhältnisse, Vorbereitung von Übereinkommen zur Vorlage in der Konferenz und Durchführung von Sonderuntersuchungen.
Die in der Konferenz beschlossenen Übereinkommen müssen durch die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dadurch werden sie zu nationalem Recht.
Laut deutscher Vertretung der ILO hat Deutschland zur Zeit 85 Übereinkommen von 188 Übereinkommen ratifiziert. Darin enthalten sind alle sogenannten Kernübereinkommen:
Übereinkommen 87 - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948
Übereinkommen 98 - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
Übereinkommen 29 - Zwangsarbeit, 1930
Übereinkommen 105 - Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
Übereinkommen 100 - Gleichheit des Entgelts, 1951
Übereinkommen 111 - Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
Übereinkommen 138 - Mindestalter, 1973
Übereinkommen 182 - Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999
Im Jahre 1998 wurden durch die "Erklärung der ILO über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit"
Kernarbeitsnormen in allen Mitgliedsländern gültig. Diese Erklärung verpflichtet alle Mitglieder, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben,
allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Organisation, die Grundsätze betreffend die grundlegenden Rechte, die Gegenstand dieser Übereinkommen sind, in gutem Glauben
und gemäß der Verfassung einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen, nämlich:
die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen;
die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit;
die effektive Abschaffung der Kinderarbeit;
die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Auf diese Kernarbeitsnormen beziehen sich die Aussagen in den beiden Standards von PEFC und FSC.